Samstag, 4. Dezember 2010
Moderne Zeiten I
»Der Beklagte wird gebeten, seine Tätigkeit auf die dabei üblichen Zeiten von 0.00 Uhr bis 1.00 Uhr zu beschränken. Im übrigen wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Begründung: Der Kläger möge erkennen, das dieser metaphysische Körper – nachfolgend als Gespenst bezeichnet – bei seiner Berufsausübung, oder bei einer vergleichbaren Tätigkeit, hier als allgemeiner oder gezielter Spuk benannt, keiner herkömmlichen Einschränkung untersteht. Es liegt allein im Ermessensspielraum des Beklagten – und aller anderen Gespenstern die ihren ständigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland haben – welche Mittel und vor allem welche Bekleidung er für geeignet hält, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Auch wenn er dem germanischem oder altdeutschen Volksglauben entspringt, so ist er nicht an inländische Folklore gebunden, sondern kann auch auf andere ethnische Traditionen zurückgreifen, so ungewöhnlich und so zweifelhaft sie auch sein mögen. Eine einheitliche und uniformierte Bekleidung und Ausrüstung würde seine freie Berufsausübung unzulässig einschränken.«
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Heißt das im Klartext, es gibt Gespenster auf dem Territorium der BRD? Verflucht, ich dacht immer, die gibt es nur in Böhmen!
AntwortenLöschenGeister tragen schon immer den Hauch der Vielvölkerei in sich. Es waren die ersten Europäer sozusagen. Anbei der Klassiker in der Gespensterkunde: http://www.textlog.de/tucholsky-gespenster.html
AntwortenLöschenDas ist gut. Alleine eine Wampe als Aura zu betrachten zu können, ist schon großartig!
AntwortenLöschenHm, das ist so im Alter. Entweder man ist großartig oder man nimmt ab. Beides ist aber unwahrscheinlich. Eher gespenstert einem die Aura die Waage platt. *g*
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